Treppe planen: die Schrittmaßregel einfach erklärt

Steigung, Auftritt und Lauflänge: So planen Sie eine Treppe mit der Schrittmaßregel, prüfen die Grenzmaße der DIN 18065 und die Kopfhöhe.

Die Schrittmaßregel sagt: Zwei Steigungen plus ein Auftritt sollen 59 bis 65 Zentimeter ergeben, ideal sind 63. Dann passt die Treppe zur natürlichen Schrittlänge, und man geht sie gleichmäßig, ohne zu stolpern oder zu trippeln. Mit dieser einen Formel und zwei gemessenen Maßen planen Sie eine gerade Treppe.

Dieser Beitrag erklärt die Begriffe, rechnet ein vollständiges Beispiel durch und zeigt, welche Grenzwerte zusätzlich gelten. Jeden Schritt können Sie mit dem Treppenrechner nachrechnen, der Rechenweg steht dort sichtbar auf der Seite.

Die Begriffe: Steigung, Auftritt, Lauflänge

  • Geschosshöhe: Der senkrechte Abstand von Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben, also einschließlich Estrich und Belag.
  • Steigung (s): Die Höhe einer Stufe, gemessen von Trittfläche zu Trittfläche.
  • Auftritt (a): Die waagerechte Tiefe, auf die man den Fuß setzt, gemessen von Stufenvorderkante zu Stufenvorderkante.
  • Lauflänge: Die waagerechte Länge der Treppe von der ersten Stufenvorderkante bis zur Austrittskante an der oberen Decke.
  • Steigungsverhältnis: Steigung und Auftritt als Paar, geschrieben zum Beispiel 17/29.

Bei einer geraden Treppe gibt es immer einen Auftritt weniger als Steigungen. Die letzte Steigung führt direkt auf den oberen Boden, dort ist kein Auftritt mehr nötig.

Die Schrittmaßregel: 2 s + a = 63 cm

Die Schrittlänge eines Erwachsenen liegt auf ebenem Boden bei etwa 59 bis 65 Zentimetern. Nach der klassischen Begründung der Regel kostet ein Zentimeter nach oben etwa doppelt so viel Kraft wie ein Zentimeter nach vorn. Deshalb zählt die Steigung in der Formel doppelt.

Schrittmaß: 2 × s + a

Zulässig: 59 bis 65 cm, Ideal 63 cm

Die DIN 18065, die Norm für Gebäudetreppen, nennt diesen Bereich ausdrücklich. Die Regel verbindet Steigung und Auftritt: Wer die Stufen höher macht, muss den Auftritt kürzer machen, und umgekehrt.

Rechenbeispiel: 272 cm Geschosshöhe, 375 cm Lauflänge

Angenommen, die Geschosshöhe beträgt 272 Zentimeter und für die gerade Treppe stehen 375 Zentimeter Lauflänge zur Verfügung. Gesucht ist die Anzahl der Steigungen, bei der das Schrittmaß möglichst nahe an 63 Zentimetern liegt.

Rechenbeispiel

  • Erste Schätzung: 272 ÷ 18 ≈ 15 Steigungen
  • Steigung: 272 cm ÷ 15 = 18,13 cm
  • Auftritt: 375 cm ÷ 14 Auftritte = 26,79 cm
  • Schrittmaß: 2 × 18,13 + 26,79 = 63,05 cm
  • Laufwinkel: arctan(18,13 ÷ 26,79) ≈ 34,1°

Zum Vergleich die Nachbarwerte. Sie zeigen, warum sich das Durchprobieren lohnt:

Schrittmaß bei 14, 15 und 16 Steigungen für 272 cm Geschosshöhe und 375 cm Lauflänge
SteigungenSteigungAuftrittSchrittmaß
1419,43 cm28,85 cm67,70 cm, zu groß
1518,13 cm26,79 cm63,05 cm, nahe am Ideal
1617,00 cm25,00 cm59,00 cm, an der unteren Grenze

Mit 15 Steigungen liegt die Treppe fast genau auf dem Idealwert. Der Treppenrechner probiert alle Anzahlen von 2 bis 100 Steigungen durch und nimmt die mit dem Schrittmaß am nächsten an 63 Zentimetern.

Zwei weitere Regeln: Sicherheit und Bequemlichkeit

Neben der Schrittmaßregel gibt es zwei ältere Faustregeln aus der Fachliteratur. Sie sind keine Normwerte, helfen aber bei der Wahl zwischen zwei möglichen Lösungen.

  • Sicherheitsregel: a + s = 46 cm. Sie soll verhindern, dass der Fuß auf zu kurzen Auftritten abrutscht.
  • Bequemlichkeitsregel: a − s = 12 cm. Sie beschreibt, wie entspannt sich eine Treppe gehen lässt.

Unser Beispiel liegt bei a + s = 44,9 cm und a − s = 8,7 cm. Die Treppe ist also eher steil, aber gut begehbar. Alle drei Regeln zugleich erfüllt das Verhältnis 17/29: 2 × 17 + 29 = 63, 29 + 17 = 46 und 29 − 17 = 12. Dafür bräuchte es bei 272 Zentimetern Geschosshöhe allerdings 16 Steigungen und eine Lauflänge von 4,35 Metern.

Grenzmaße: was die DIN 18065 vorgibt

Die Schrittmaßregel sagt nichts darüber, wie hoch eine Stufe höchstens sein darf. Dafür nennt die DIN 18065 Grenzmaße. Sie unterscheidet zwischen Gebäuden im Allgemeinen und Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Für baurechtlich notwendige Treppen gelten danach:

Grenzmaße für baurechtlich notwendige Treppen nach DIN 18065
MaßWohngebäude mit bis zu zwei WohnungenGebäude im Allgemeinen
Steigung14 bis 20 cm14 bis 19 cm
Auftritt23 bis 37 cm26 bis 37 cm
Nutzbare Laufbreitemindestens 80 cmmindestens 100 cm
Lichte Durchgangshöhemindestens 200 cmmindestens 200 cm

Auftritte unter 26 Zentimetern verlangen nach der Norm eine Unterschneidung. Das heißt: Die Vorderkante einer Stufe ragt über die darunterliegende hinaus, damit der Fuß genug Fläche findet. Ob eine Treppe als notwendige Treppe gilt und welche Handläufe und Geländer nötig sind, regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Prüfen Sie die Grenzwerte der DIN 18065 und der Landesbauordnung für jedes Gebäude.

Platz prüfen: die Kopfhöhe an der Deckenöffnung

Eine Treppe kann rechnerisch passen und trotzdem nicht funktionieren, weil man sich am Rand der Deckenöffnung den Kopf stößt. Die lichte Durchgangshöhe wird senkrecht über den Stufenvorderkanten gemessen.

Rechenbeispiel

  • Unterkante Decke: 272 cm − 25 cm Decke mit Fußbodenaufbau = 247 cm
  • Höchste Stufenvorderkante unter der Decke: 247 − 200 = 47 cm
  • 2. Stufe: 2 × 18,13 = 36,26 cm, passt
  • 3. Stufe: 3 × 18,13 = 54,39 cm, zu hoch

Die Deckenöffnung muss also spätestens zwischen der zweiten und der dritten Stufe beginnen. Die 25 Zentimeter Deckenstärke sind eine Annahme; setzen Sie Ihr gemessenes Maß ein.

Typische Planungsfehler

  • Rohbaumaß statt Fertigmaß: Wird mit 279 statt 272 Zentimetern gerechnet, ist jede der 15 Steigungen knapp 5 Millimeter zu hoch. Die oberste oder unterste Stufe weicht dann um 7 Zentimeter ab.
  • Belag vergessen: Bekommen die Stufen später einen Belag, etwa 2 Zentimeter Holz, der Boden unten aber nicht, wird die erste Steigung um 2 Zentimeter höher als alle anderen. Planen Sie Stufenbelag und Bodenaufbau zusammen.
  • Lauflänge an der Wand gemessen: Hindernisse wie Türen, Heizkörper oder ein Podest verkürzen die nutzbare Lauflänge. Messen Sie dort, wo die Treppe tatsächlich steht.
  • Gewendelte Treppe wie eine gerade gerechnet: Bei gewendelten Treppen gilt das Schrittmaß auf der Lauflinie, also dem gedachten Weg des Benutzers. Diese Planung gehört in Fachhände.
  • Rechenweg nicht festgehalten: Notieren Sie Maße und Annahmen im Angebot. So lässt sich später nachvollziehen, was geplant war.

Das Festhalten von Maßen gehört zum ersten der fünf Schritte vom Zettel zum System. Für Gefälle an Podesten und Außenstufen hilft der Gefälle-Rechner.

Checkliste: Treppe planen

Zum Abhaken beim Lesen oder Planen. Die Häkchen werden nicht gespeichert.

Häufige Fragen

Was besagt die Schrittmaßregel?

Zwei Steigungen plus ein Auftritt sollen 59 bis 65 Zentimeter ergeben, ideal sind 63 Zentimeter. Der Wert entspricht der Schrittlänge eines Erwachsenen auf ebenem Boden. Eine Treppe, die diese Regel einhält, lässt sich gleichmäßig und ohne Stolpern begehen.

Welches Steigungsverhältnis gilt als besonders bequem?

Häufig genannt wird 17 zu 29, also 17 Zentimeter Steigung und 29 Zentimeter Auftritt. Es erfüllt die Schrittmaßregel mit genau 63 Zentimetern, die Sicherheitsregel mit 46 Zentimetern und die Bequemlichkeitsregel mit 12 Zentimetern.

Wie viele Stufen brauche ich bei 2,80 Meter Geschosshöhe?

Mit 16 Steigungen ergibt sich eine Steigungshöhe von 17,5 Zentimetern. Nach der Schrittmaßregel passt dazu ein Auftritt von 28 Zentimetern. Eine gerade Treppe braucht dann 15 Auftritte, also eine Lauflänge von 4,20 Metern.

Gilt die Schrittmaßregel auch für Außentreppen?

Ja, Außentreppen werden meist flacher gebaut, halten die Regel aber ebenfalls ein. Gebräuchliche Verhältnisse wie 16 zu 31, 15 zu 33 oder 14 zu 35 ergeben jeweils 63 Zentimeter.

Sind die Werte der DIN 18065 verbindlich?

Die DIN 18065 legt die Grenzmaße für Gebäudetreppen fest. Wie verbindlich sie im Einzelfall ist, hängt davon ab, ob Ihr Bundesland sie als Technische Baubestimmung eingeführt hat und was im Vertrag vereinbart ist. Ob eine Treppe als notwendige Treppe gilt, regelt die Landesbauordnung.

Quellen und Stand

Stand der Angaben: . Gesetze, Verordnungen und Normen ändern sich; prüfen Sie vor einer Entscheidung die jeweils aktuelle Fassung. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

  • DIN 18065:2020-08 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße: Tabelle 1 mit den Grenzmaßen für Gebäude im Allgemeinen und für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen; Schrittmaß 59 bis 65 cm (kostenpflichtig bei DIN Media)
  • Bauordnung Ihres Bundeslandes: regelt, wann eine Treppe notwendig ist, sowie Handläufe und Umwehrungen; die Musterbauordnung dient den Ländern als Vorlage

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